Was ist ein Geschäftsführerdienstvertrag?
Bei der Rechtsstellung des Geschäftsführers ist zwischen seiner Rolle als Organ der Gesellschaft und dem zugrunde liegenden Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Der Geschäftsführerdienstvertrag regelt das Anstellungsverhältnis und legt Aspekte wie Gehalt, Boni, Arbeitszeit und Urlaubsansprüche fest. Dabei ist wichtig: Die Abberufung als Geschäftsführer beendet den Dienstvertrag nicht automatisch. Beide Vorgänge sind grundsätzlich unabhängig voneinander.
Ist ein Dienstvertrag für den Geschäftsführer verpflichtend?
Der Dienstvertrag regelt das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers. In der Praxis sind häufig Fälle anzutreffen, in denen kein schriftlicher Dienstvertrag geschlossen worden ist. Dies gilt zum Beispiel für ehrenamtlich tätige Geschäftsführer. Ob ein schriftlicher Dienstvertrag erforderlich ist, hängt von der Stellung des Geschäftsführers ab: Ist der Geschäftsführer als Arbeitnehmer tätig, muss die Gesellschaft das Arbeitsverhältnis schriftlich festhalten. Bei einem reinen Dienstverhältnis ist eine schriftliche Vereinbarung nicht zwingend, hier gelten die gesetzlichen Regelungen. Ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich hauptsächlich nach der Weisungsgebundenheit, der Beteiligung an der Gesellschaft und der Zeichnungsberechtigung. Es kann also durchaus sein, dass der Geschäftsführer nur aufgrund von mündlichen Vereinbarungen sein Anstellungsverhältnis ausübt. Kommt es später zum Streit über die Vergütung oder andere Vertragsbedingungen, bestehen für alle Parteien rechtliche Unsicherheiten und Beweisschwierigkeiten. Es ist den Parteien also zu raten, einen schriftlichen Anstellungsvertrag zu verfassen.
Ist ein Geschäftsführer ein Arbeitnehmer?
Grundsätzlich wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers nicht als Arbeitsvertrag gewertet. Diese Einschätzung stützt sich auf § 5 Abs. 1 S. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG). Dennoch ist es möglich, dass ein Geschäftsführer auch Arbeitnehmerstatus erlangt – das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein entscheidender Faktor hierfür ist das Vorliegen eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses, insbesondere die Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern. Besteht eine starke Eingliederung in die betrieblichen Strukturen und Abhängigkeit von Weisungen, könnte ein Arbeitsverhältnis vorliegen.
Wer schließt den Geschäftsführerdienstvertrag ab?
Der Geschäftsführerdienstvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft. Für den Abschluss des Vertrags ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung verantwortlich. Abweichend davon kann die Satzung jedoch vorsehen, dass z.B. auch der Aufsichtsrat zuständig ist.
Wer muss den Dienstvertrag unterschreiben?
Der Geschäftsführerdienstvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft. Damit der Vertrag rechtlich bindend ist, müssen beide Parteien ihn eigenhändig unterzeichnen. Im Regelfall schließt die Gesellschafterversammlung den Vertrag für die Gesellschaft ab, sodass ein Vertreter mit entsprechender Befugnis den Vertrag unterschreibt. Die Satzung kann jedoch auch vorsehen, dass ein einzelner Gesellschafter oder der Aufsichtsrat zur Unterzeichnung berechtigt ist. Details dazu sind der Satzung der Gesellschaft zu entnehmen. Das jeweilige Gremium sollte in seiner Beschlussfassung eine konkrete Person beauftragen, den Anstellungsvertrag im Auftrag des Gremiums zu verhandeln und zu unterzeichnen.
Welche wichtigen Klauseln gehören in den Dienstvertrag des Geschäftsführers?
Neben den sog. Hauptbestandteilen des Vertrags (Laufzeit, Gehalt, allgemeine Rechte und Pflichten) ist es aus Sicht des Geschäftsführers ratsam, über folgende Klauseln zu verhandeln:
- Haftungsbegrenzung (in sachlicher Hinsicht und der Höhe nach)
- Zusage einer D&O-Versicherung
- Dokumenteneinsichtnahme im Falle des Ausscheidens
- Abfindungsregelung oder Anwendung des KSchG
Benötigt ein Geschäftsführer mehrere Dienstverträge im Konzern?
Top-Führungskräfte in größeren Konzernstrukturen werden häufig gebeten, zusätzlich zu ihrer Leitungsfunktion noch Geschäftsführerpositionen in Tochterunternehmen zu übernehmen. Hier stellt sich die Frage, ob neben dem Anstellungsvertrag bei der Muttergesellschaft ein zusätzlicher Geschäftsführervertrag mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen werden sollte. Dies ist aus Sicht des Geschäftsführers und auch Sicht des Konzerns zu empfehlen. Die Parteien regeln in einem solchen „Nebenamtsvertrag“ meist, dass keine Vergütungspflicht für die Dienste des Geschäftsführers besteht und dessen Haftung allerdings auf das mögliche Mindestmaß reduziert wird.
Die wesentlichen Inhalte eines Geschäftsführerdienstvertrags
Da das Arbeitsrecht auf Geschäftsführer in weiten Teilen keine Anwendung findet, müssen in Geschäftsführerdienstverträge zahlreiche Regelungen ausdrücklich geregelt werden, die bei Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben sind – etwa zum Urlaubsanspruch oder zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch das Kündigungsschutzgesetz gilt für Geschäftsführer grundsätzlich nicht, was bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich ist. Um dem entgegenzuwirken, werden in der Praxis häufig längere Kündigungsfristen vereinbart. Wettbewerbsverbote spielen in Geschäftsführerdienstverträgen ebenfalls eine bedeutende Rolle, da sie besondere praktische Relevanz besitzen. Ebenso ist es üblich, dass die Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung abschließt. Diese dient dazu, den Geschäftsführer gegen persönliche Haftungsrisiken im Falle von Pflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG abzusichern.
In Vertragsverhandlungen entstehen oft Spannungen, weil Geschäftsführer Regelungen anstreben, die ihre Stellung möglichst weitgehend an die eines Arbeitnehmers annähern – insbesondere im Hinblick auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Die Gesellschaft hingegen möchte meist die Flexibilität und das reduzierte Verpflichtungsniveau eines freien Dienstverhältnisses beibehalten. Daher ist es in der Regel ratsam, dass beide Seiten sich in der Verhandlungsphase rechtlich beraten lassen, um eine ausgewogene und interessengerechte Vertragsgestaltung zu erreichen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Geschäftsführerdienstvertrag rechtssicher und Ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten.
Checkliste
- Vertrag & Gesellschaft: In welchem Verhältnis steht der Geschäftsführerdienstvertrag zum Gesellschaftsvertrag, zur Geschäftsordnung und zu den Gesellschafterbeschlüssen?
- Vorherige Arbeitsverhältnisse: Besteht noch ein altes Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zur GmbH?
- Befugnisse & Zuständigkeiten: Was dürfen Sie alleine entscheiden? Gibt es eine Ressortaufteilung oder zustimmungspflichtige Geschäfte?
- Vergütung: Klarheit über Fixgehalt, Bonus, Sachleistungen (z. B. Auto, Laptop) und betriebliche Vorsorge
- Laufzeit & Kündigung: Welche Kündigungsfristen gelten? Gibt es Abfindungsregelungen oder Koppelung an die Abberufung?
- Wettbewerbsverbot: Was dürfen Sie nach Vertragsende noch tun? Gelten Konkurrenzverbote, Kundenschutzklauseln, Abwerbeverbote von Mitarbeitenden und Vertraulichkeitsvereinbarungen?
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Bestehen Besonderheiten in Bezug auf Weisungsgebundenheit, Sozialversicherungspflicht und steuerliche Aspekte?
- Wettbewerbsverbot: Was dürfen Sie nach Vertragsende noch tun? Gelten Konkurrenzverbote, Kundenschutzklauseln, Abwerbeverbote von Mitarbeitenden und Vertraulichkeitsvereinbarungen?
- Vertragswirksamkeit: Wurde der Vertrag formal wirksam geschlossen? Wer war (intern) zuständig?
- AGB-Kontrolle: Wird Ihr Vertrag als AGB gewertet? Dann gelten im Hinblick auf eine mögliche Verbrauchereigenschaft die damit verbundenen besonderen Schutzvorschriften
- Steuerliche Gestaltung: Ist die Vergütung steuerlich optimal geregelt (lohnsteuerliche, einkommenssteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte)?