Die Haftung eines Geschäftsführers

Geschäftsführer

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Dr. Anna Kaßmann-Hautumm
Rechtsanwältin für Arbeits- und Gesellschaftsrecht
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Seit über 15 Jahren helfe ich in Düsseldorf und Deutschlandweit Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie leitenden Angestellten ihre Karriere zu sichern.

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Ihre Verantwortung als Geschäftsführer: Was gilt es zu beachten?

Als Geschäftsführer liegt es in Ihrer Verantwortung, die Gesellschaft so zu organisieren, dass Sie jederzeit einen Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Lage haben. Sie tragen die Hauptverantwortung für die strategische Ausrichtung, die Personalführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Bei mehreren Geschäftsführern gilt zusätzlich die Pflicht zur gegenseitigen Kontrolle. Diese Aufgaben sind nicht nur formale Pflichten – sie können direkte Auswirkungen auf Ihre persönliche Haftung haben.

Wie können Sie als Geschäftsführer Ihre Haftungsrisiken effektiv reduzieren? Die Antwort liegt in sorgfältiger Vorbereitung, klarer Dokumentation und der Zusammenarbeit mit Fachleuten. Es ist entscheidend, dass Sie wissen, was von Ihnen erwartet wird und wie Sie Ihre Aufgaben so erfüllen, dass Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Niemand möchte persönlich für Fehler haften, die während der Geschäftsführung passieren und deshalb sollten Sie sich aktiv gegen mögliche Haftungsansprüche absichern. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören klare Regelungen im Dienstvertrag und regelmäßige Entlastungsbeschlüsse durch die Gesellschafterversammlung. Diese Schritte bieten Ihnen nicht nur Schutz, sondern ermöglichen es Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wir helfen Ihnen dabei, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Führungsaufgaben mit einem sicheren Gefühl auszuführen.

Haften Sie persönlich als Geschäftsführer?

Eine der häufigsten und wichtigsten Fragen lautet: „Muss ich als Geschäftsführer mit meinem Privatvermögen haften?“ Die Antwort lautet: Unter bestimmten Umständen, ja. Wenn Ihrer Gesellschaft oder Dritten durch Ihre pflichtwidrigen Entscheidungen Schäden entstehen, können Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Besonders bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten kann Ihr Privatvermögen in Gefahr geraten. Die Gefahr einer persönlichen Haftung kann in solchen Fällen schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen, vor allem wenn gesetzliche Vorgaben ignoriert oder Sorgfaltspflichten missachtet werden. Bei schweren Pflichtverletzungen drohen darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen. Zentral ist für Sie daher auch die bestmögliche Absicherung durch eine passende D&O-Versicherung.

Als Geschäftsführer ist es unerlässlich, die Situationen zu kennen, in denen Sie persönlich haften und wie Sie sich davor schützen können. Die Grundlage für eine persönliche Haftung ist in der Regel eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten. Aus der Praxis lässt sich dazu berichten, dass eine Pflichtverletzung eines Geschäftsführers angesichts der Aufgabendichte relativ einfach durch die Inanspruchnehmende Gesellschaft ins Feld geführt und auch vor Gericht begründet werden kann. Hierzu muss man wissen, dass es nach der gesetzlichen Regelung dem Geschäftsführer obliegt, sich gegenüber der von der Gesellschaft behaupteten Pflichtverletzung zu exkulpieren. Das Gesetz sieht in § 43 Abs. 2 GmbH die Beweislast auf der Seite des Geschäftsführers, der also entlastende Umstände vortragen und auch vor Gericht unter Beweis stellen muss.

Ein zentrales Schutzprinzip für Geschäftsführer ist die sogenannte „Business Judgement Rule“. Diese aus dem angloamerikanischen Recht stammende Regel besagt, dass Sie als Geschäftsführer nicht für Entscheidungen haften, die Sie auf Grundlage einer sorgfältigen und gut informierten Entscheidungsfindung treffen. Dies gilt solange für Sie keine Interessenkonflikte bestanden und Sie im besten Interesse des Unternehmens gehandelt haben. In der Verteidigung gegenüber Schadensersatzforderungen der Anstellungsgesellschaft ist es daher besonders wichtig, diese entlastenden Tatsachen zunächst anhand des zur Verfügung stehenden Materials aufzuarbeiten und schriftlich vorzutragen.

In der Praxis gibt es bestimmte Problemfelder, die regelmäßig zu Haftungsfällen führen. Typische Beispiele sind Pflichtverletzungen im Vorfeld einer Insolvenz, Verletzung des Arbeitsschutzes sowie Fehler bei der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen oder in der Buchführung und Bilanzierung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten genau zu kennen, Risiken sorgfältig abzuwägen und präventive Maßnahmen durch (regelmäßige) rechtliche Beratung zu ergreifen.

Mehrere Geschäftsführer – Wer trägt die Verantwortung?

Wenn in einem Unternehmen mehrere Geschäftsführer tätig sind, stellt sich häufig die Frage, wie die Haftung unter ihnen aufgeteilt wird. Nach dem GmbH-Gesetz haften alle Geschäftsführer gemeinschaftlich – das bedeutet, dass jeder einzelne Geschäftsführer für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht werden kann, wenn es zu einer Sorgfaltspflichtverletzung kommt. Das Stichwort lautet: Gesamtverantwortung.

Es gibt auch besondere Ausnahmefälle, bei denen ein Geschäftsführer von der Haftung befreit werden kann. Dies kann zum Beispiel über eine Vertragszusage des Hauptgesellschafters geschehen. Dafür reicht es allerdings nicht aus, ein Ressortsystem zwischen den Geschäftsführern über einen Geschäftsverteilungsplan einzurichten. In einem späteren Haftungsprozess spielt diese interne Aufgabenaufteilung zwischen den Geschäftsführern in der Regel nur eine untergeordnete Rolle. Die klagende Gesellschaft wird zunächst jeden Geschäftsführer für den gesamten Schaden zur Verantwortung ziehen. Erst im Innenverhältnis, also zwischen den Geschäftsführern, kann im Einzelfall später der Schaden entsprechend der Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden.

Für Sie bedeutet das also, dass Sie sich auch über die sorgfältige Ressortführung Ihrer Kollegen informiert halten müssen. Im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten folgt aus der Sorgfaltspflicht der Geschäftsführer, dass Sie in Geschäftsführungssitzungen konkret nachfragen und Anzeichen von Unregelmäßigkeiten nachgehen müssen, um sich vor einem eigenen Pflichtverstoß zu schützen. Wie weit dies in der tatsächlichen Geschäftsführung praktisch möglich ist, liegt im Einzelfall begründet. Ich berate Sie gerne zu Ihren konkreten Handlungsmöglichkeiten.

Doppelrolle Gesellschafter-Geschäftsführer: Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie als Geschäftsführer auch Gesellschafter Ihres Unternehmens sind, befinden Sie sich in einer rechtlich besonderen Doppelrolle. Einerseits tragen Sie die operative Verantwortung als Geschäftsführer, andererseits müssen Sie Ihre eigenen Interessen als Gesellschafter wahren. Denn als Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen Sie sowohl den Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers als auch den Treuepflichten eines Gesellschafters.

Diese Position entbindet Sie jedoch nicht zwangsläufig von der persönlichen Haftung. Hier ist es entscheidend, eine klare Trennung zwischen diesen beiden Rollen zu schaffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren. Auch wenn im ersten Moment der Gedanke naheliegt: Wo kein Kläger, da kein Richter… Allerdings kann sich die haftungsrechtliche Situation jederzeit durch einen Gesellschafterwechsel oder durch eine Insolvenz grundlegend verändern. Da diese Rolle rechtlich besonders komplex ist, sollten Sie sich regelmäßig rechtlich beraten lassen, um Haftungsrisiken zu minimieren und sich gut abzusichern.

Haftung auch nach dem Ausscheiden möglich?

Ihre Verantwortung als Geschäftsführer endet nicht automatisch, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Auch nach Ihrem Ausscheiden können Sie für Fehler haftbar gemacht werden, die während Ihrer Amtszeit begangen wurden. Dies ist in der Praxis sogar der Regelfall. Meistens werden Pflichtverletzungen erst nach dem Ausscheiden der Geschäftsführung aufgedeckt oder dieser Vorgang hat bereits zu einer Abberufung und Kündigung geführt.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie im Hinblick auf Ihre D&O-Versicherung bestmöglich aufgestellt sind. Sie sollten zudem die für Ihre Haftung geltenden Verjährungsfristen kennen. Ich helfe Ihnen dabei, bereits während Ihrer aktiven Zeit als Geschäftsführer die richtigen Maßnahmen treffen oder um sich bei und nach Ihrem Ausscheiden aus Ihrem Amt rechtlich abzusichern.

D&O-Versicherungen für Geschäftsführer

Zur Absicherung ist es für Sie von besonderer Bedeutung, dass Sie die Konditionen Ihrer D&O-Versicherung kennen und fortlaufend im Blick haben. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Insurance) ist der unverzichtbarer Schutz bei einer Inanspruchnahme durch die Gesellschaft. Es handelt sich um eine spezielle Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer. Die Versicherung deckt die Schäden der Gesellschaft ab, die durch Pflichtverletzungen der Geschäftsführer entstanden sind. Sofern vereinbart, deckt die D&O-Versicherung auch die Kosten für den Rechtsschutz.

Dadurch schützt sie nicht nur das Unternehmen, sondern entlastet auch Sie persönlich als Geschäftsführer. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihnen der Abschluss und die Kostentragung einer D&O-Versicherung in Ihrem Anstellungsvertrag zugesagt wird. Achten Sie unbedingt auch auf die Details; z.B. Deckungssumme pro einzelner Schadensfall und (regionale) Haftungsausschlüsse. Die genaue Ausgestaltung der D&O-Versicherung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Größe des Unternehmens und den potenziellen Risiken. Ich empfehle Ihnen, die Konditionen regelmäßig zu checken und zu prüfen, ob diese dem aktuellen Geschäftsmodell und den vorherrschenden Risiken noch gerecht werden.

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