Aufhebungsvertrag bei Geschäftsführern

a person writing on a piece of paper

Kann ein Aufhebungsvertrag später wieder geändert werden? Für Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags ist die Zustimmung des Bestellungsorgans, also der Instanz, die für die Anstellung verantwortlich ist, notwendig. Dies wird in der Regel die Gesellschafterversammlung sein, sofern die Befugnis nicht in der Satzung beispielsweise auf den Aufsichtsrat oder Beirat übertragen worden ist. Im Gesellschafterbeschluss sollte sodann eine Person […]